In das Regierungsprogramm für die 23. Gesetzgebungsperiode (abrufbar unter www.bundeskanzleramt.at ) wurden Vorhaben zur „Bekämpfung der zunehmenden Verschuldung von Haushalten und Einzelpersonen“ aufgenommen. BMSK und BMJ machten daraufhin das Thema der Verschuldung privater Personen zum Gegenstand der Wilhelminenberggespräche 2007. Beide Minister erkannten übereinstimmend Handlungsbedarf ua im Privatkonkurs- und Exekutionsrecht, insb in Bezug auf sozial schwache Personen (s zB „Berger und Buchinger planen Verbesserungen bei Privatkonkursen“, BMJ-News 26. 4. 2007, www.justiz.gv.at ). Sie regten ua an, die Mindestquote im Abschöpfungsverfahren entfallen zu lassen oder zumindest zu senken, alternativ die Billigkeitsgründe des § 213 KO zu erweitern; zudem sollen Exekutionen gegen zahlungsunfähige Schuldner vermieden und in ein Insolvenzverfahren übergeführt werden.
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