In manchen Fällen kommt es bei der Anmeldung von zukünftigen Dienstnehmern zur Sozialversicherung vor, dass die Personen keine Versicherungsnummer nennen und auch keine e-card vorweisen können. Speziell bei ausländischen Personen, die erstmals in Österreich eine Beschäftigung aufnehmen, ist dies der Fall. Wie die Abfrage und gegebenenfalls die Anforderung einer Versicherungsnummer abläuft, erläutert die Österreichische Gesundheitskasse in ihrem aktuellen Newsletter Nr 2/2025 (Direktlink: https://tinyurl.com/OEGK-Newsletter-2025-02)
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