Aufsätze

Vertragsauflösung anlässlich der Insolvenzeröffnung des Franchisenehmers - Lücke für Franchisegeber?

Grundsätzlich gilt seit Inkrafttreten der IO 2010, dass anlässlich der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens Vertragsverhältnisse mit dem insolventen Vertragspartner nicht aufgelöst werden dürfen. Eine diesbezügliche Ausnahme, eingeschränkt auf Konkursverfahren, besteht allerdings für Handelsvertreter nach dem Handelsvertretergesetz (HVertrG). Lässt sich daher der Franchisevertrag als Handelsvertreterregelung deuten - was nicht selten zutreffen wird -, so kann für den Franchisegeber, wie nach alter Rechtslage vor Inkrafttreten der IO, die Möglichkeit zur außerordentlichen Auflösung des Vertragsverhältnisses bestehen.

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Artikel-Nr.
ZIK 2013/126

08.07.2013
Heft 3/2013
Autor/in
Thomas Trettnak
Dr. Thomas Trettnak, LL.M./CM ist Rechtsanwalt und Partner bei CHSH Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawati, Wien. Beratungsschwerpunkte: M&A, Gesellschafts- und Insolvenzrecht.
Ausgewählte Publikationen:
Erwerb eigener Aktien bei der Barabfindung anlässlich der (grenzüberschreitenden) Verschmelzung, RWZ 2014/2, 7 (mit Heinrich Foglar-Deinhardstein); Cross-Border Merger aus Deutschland nach Österreich bei weiterbestehendem Listing, GesRZ 2013, 198 (mit Heinrich Foglar-Deinhardstein).