Anmerkungen zu OGH 3 Ob 126/13w1
Auch wenn Insolvenztourismus im Rahmen der EuInsVO grundsätzlich verpönt ist, so lässt sie ihn dennoch zu. Aufgrund der unterschiedlich ausgestalteten Möglichkeiten zur Erlangung der Restschuldbefreiung im europäischen Ausland hat insb der Umzug nach London eine enorme Attraktivität erfahren. Es nimmt wenig Wunder, wenn daheimgebliebene Gläubiger versuchen, die Anerkennung der Restschuldbefreiung zu verhindern.
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