Aufsätze

Verweigerung der Anerkennung wegen Ordre-public-Widrigkeit

Dr. Birgit Schneider

Anmerkungen zu OGH 3 Ob 126/13w1

Auch wenn Insolvenztourismus im Rahmen der EuInsVO grundsätzlich verpönt ist, so lässt sie ihn dennoch zu. Aufgrund der unterschiedlich ausgestalteten Möglichkeiten zur Erlangung der Restschuldbefreiung im europäischen Ausland hat insb der Umzug nach London eine enorme Attraktivität erfahren. Es nimmt wenig Wunder, wenn daheimgebliebene Gläubiger versuchen, die Anerkennung der Restschuldbefreiung zu verhindern.

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Artikel-Nr.
ZIK 2013/241

31.10.2013
Heft 5/2013
Autor/in
Birgit Schneider

Priv.-Doz. Dr. Birgit Blatt (vormals Schneider) ist Of Counsel in der Kanzlei ecolaw Rechtsanwälte und Lehrbeauftragte der Sigmund Freud Privatuniversität Wien. Sie ist Autorin zahlreicher Publikationen und Vortragende insb zum Insolvenzrecht.