Thema - Arbeitsrecht

Verwendung von Betriebsmitteln für private Zwecke

Dr. Andreas Gerhartl

Dass Betriebsmittel für dienstliche (und nicht für private) Zwecke zu verwenden sind, leuchtet unmittelbar ein. Von diesem Grundsatz bestehen aber auch Ausnahmen, die überdies davon abhängen, ob und bejahendenfalls welche näheren Regelungen dazu getroffen wurden. Eine etwas eingehendere Betrachtung lohnt sich daher.

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Artikel-Nr.
ARD 6634/5/2019

31.01.2019
Heft 6634/2019
Autor/in
Andreas Gerhartl

Dr. Andreas Gerhartl ist Mitarbeiter des Büros der Landesgeschäftsführung des AMS Niederösterreich.

Arbeitsschwerpunkte:
Arbeits- und Sozialrecht, Vergaberecht, Daten­­schutz­recht.