BGBl I 2023/88, ausgegeben am 20. 7. 2023
Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Verwaltungsstrafgesetz 1991, das Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 und das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 geändert werden
Die mit dem Verwaltungsrechtlichen COVID-19-Begleitgesetz (BGBl I 2020/16) geschaffene Möglichkeit der Durchführung von Verhandlungen (und anderen Amtshandlungen) in verwaltungsbehördlichen und verwaltungsgerichtlichen Verfahren unter Verwendung technischer Einrichtungen zur Wort- und Bildübertragung hat sich bewährt und wurde nun unabhängig von der epidemischen Lage ins Dauerrecht übernommen.
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