Der neue § 10a KStG, der die Hinzurechnungsbesteuerung umgesetzt und den Methodenwechsel modifiziert hat, ist eine zentrale Bestimmung des Konzernsteuerrechts.1 Vor diesem Hintergrund kommt der dazu ergangenen VO große praktische Bedeutung zu. Eine intensive fachliche Diskussion des Begutachtungsentwurfs2 hat zu einigen wichtigen Änderungen in der Endversion der VO3 geführt, die in der Folge kurz dargestellt werden.
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