Thema / Human Resources

Vollübertritt in Abfertigung Neu als Benefit für Mitarbeiter

Mag. Richard Granzer, MBA

Seit 1. Jänner 2003 gilt bekanntlich für sämtliche neuen Dienstverhältnisse die Abfertigung Neu. Dabei bezahlt der Arbeitgeber 1,53 % des Bruttolohns in eine Betriebliche Vorsorgekasse seiner Wahl. Doch auch für Mitarbeiter mit älteren Dienstverträgen besteht die Möglichkeit, in die Abfertigung Neu überzutreten. Im Fall eines Übertritts profitieren die Mitarbeiter dann vor allem von einem gesicherten Sondervermögen in einer Betrieblichen Vorsorgekasse, aus dem sie eine spätere Zusatzpension generieren können. Der Arbeitgeber benötigt aber kurzfristig Liquidität, wenn er den Arbeitnehmern den Übertritt anbieten will.

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Artikel-Nr.
ARD 6419/6/2014

16.10.2014
Heft 6419/2014
Autor/in
Richard Granzer

Mag. Richard Granzer, MBA ist gelernter Jurist und seit 13 Jahren als Geschäftsführer in der Valida Consulting für den Bereich Beratung zuständig. Davor war er in verschiedenen Funktionen in der betrieblichen Altersvorsorge tätig und hat an zahlreichen Publikationen und Studien in diesem Fachbereich mitgewirkt.