Der VwGH hat dem EuGH ein Vorabentscheidungsersuchen zur Frage vorgelegt, ob die Aufnahme von Goldmünzen in das jährlich von der EU-Kommission veröffentlichte Verzeichnis automatisch zur Steuerbefreiung nach § 6 Abs 1 Z 8 lit j sublit bb UStG führt, unabhängig davon, ob diese Münzen die materiellen Kriterien für Anlagegold des Art 344 der RL 2006/112/EG erfüllen. Der EuGH soll demnach entscheiden, ob die Listenveröffentlichung als "Garantie" für die Steuerbefreiung dient, oder ob stets alle Kriterien für das Vorliegen von Anlagegold individuell geprüft werden müssen (VwGH 24. 10. 2024, EU 2024/0003 [Ra 2022/16/0107]).
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