Erfährt der Arbeitgeber (bzw eine Führungskraft) von einem möglichen Entlassungsgrund eines Arbeitnehmers, befindet sich der Arbeitgeber oft in einer schwierigen Situation: Einerseits ist eine schnelle Reaktion gefordert, um das Entlassungsrecht nicht zu verlieren (Unverzüglichkeitsgrundsatz). Andererseits sollte eine fristlose Entlassung stets wohlüberlegt erfolgen, da unberechtigte Entlassungen den Arbeitgeber in der Regel sehr teuer zu stehen kommen.
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