ZIK aktuell

Vorzeitiger Austritt im Konkurs wegen eines Entgeltrückstands

Andreas Konecny

Der 8. Senat des OGH hat kürzlich in Abkehr von der stRsp des OGH und im Widerspruch zur hL die Ansicht vertreten, daß ein Arbeitnehmer im Konkurs nicht deshalb vorzeitig austreten könne, weil aus der Zeit vor Konkurseröffnung Entgeltrückstände bestehen. Hier wird dargelegt, warum sowohl aus arbeitsrechtlichen wie aus insolvenzrechtlichen Überlegungen an der hM festgehalten werden sollte.

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Artikel-Nr.
ZIK 1996, 146

25.10.1996
Heft 5/1996
Autor/in
Andreas Konecny

Univ.-Prof. i. R. Dr. Andreas Konecny ist ua Herausgeber und Autor von Konecny(/Schubert), Kommentar zu den Insolvenzgesetzen, und Fasching/Konecny, Kommentar zu den Zivilprozessgesetzen (3. Auflage); im Insolvenzrecht zahlreiche Publikationen und Vorträge.