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VwGH: Keine Umdeutung von Pflichtbeiträgen des Arbeitgebers zur Sozialversicherung in freiwillig übernommene Arbeitnehmerbeiträge

Dr. Erich Novacek

Gemäß § 7 Abs 1 des Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetzes (BSchEG) sind die Arbeitnehmer in der durch Schlechtwetter ausfallenden Arbeitszeit in der gesetzlichen Krankenversicherung mit dem Entgelt, das ihnen bei Vollarbeit (...) gebührt hätte, (...) versichert zu halten. Gemäß § 7 Abs 2 BSchEG trägt den Krankenversicherungsbeitrag, der auf den Differenzbetrag zwischen dem bei Vollarbeit gebührenden Arbeitsentgelt und dem tatsächlich erzielten Entgelt entfällt, der Arbeitgeber allein.

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Artikel-Nr.
ARD 6013/13/2009

22.12.2009
Heft 6013/2009
Autor/in
Erich Novacek

Dr. Erich Novacek war nach einigen Jahren Finanzdienst 30 Jahre lang Steuerreferent in der Wirtschaftskammer Oberösterreich und danach ein Jahr lang Mitarbeiter einer Linzer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.