Der VwGH hatte in seinem Erkenntnis vom 13. 9. 2018, Ro 2016/15/0010, die Verlustzuordnung bei Abspaltungen von mehreren Tankstellen-Teilbetrieben nach Art VI UmgrStG zu beurteilen.1 Durch das Erkenntnis werden verfahrensrechtliche Praxisprobleme im Zusammenhang mit der Verlustfeststellung aufgezeigt.
Im Jahr 2007 betrieb die X-GmbH 84 Tankstellen. Zum Stichtag 31. 12. 2007 spaltete die X-GmbH 11 Teilbetriebs-Tankstellen auf ihre neu gegründete Tochter (R-GmbH) nach Art VI UmgrStG ab. Manche dieser Tankstellen erwirtschafteten Gewinne und andere Verluste, wobei insgesamt im Jahr 2007 von der X-GmbH ein Gesamtverlust erwirtschaftet wurde, der im Wesentlichen auf die Kosten im Zusammenhang mit der Integration der Tankstellen in das Netz und ein "Umbranding" zurückzuführen war.
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