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VwGH: Nicht getilgte Verbindlichkeiten sind Bestandteil des Abwicklungs-Endvermögens!

Univ.-Prof. Dr. Sabine Kanduth-Kristen, LL.M.

Das Erkenntnis des VwGH in den verbundenen Rechtssachen Ro 2017/13/0009 und Ro 2017/13/0010 zur Frage der Behandlung nicht getilgter Verbindlichkeiten bei (insolvenzbedingter) Liquidation einer Kapitalgesellschaft und zur Gruppenbesteuerung bei Liquidation eines Gruppenmitglieds wurde von Wissenschaft und Praxis mit Spannung erwartet. Am 4. 9. 2019 hob der VwGH die Erkenntnisse des BFG,1 in denen ein Nichtansatz nicht getilgter Verbindlichkeiten im Abwicklungs-Endvermögen und eine Zurechnung des so entstandenen Liquidationsgewinnes an den Gruppenträger vertreten wurde, wegen Rechtswidrigkeit des Inhalts auf.

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Artikel-Nr.
ZIK 2019/209

13.11.2019
Heft 5/2019
Autor/in
Sabine Kanduth-Kristen

Dr. Sabine Kanduth-Kristen, LL.M., StB, ist Universitätsprofessorin am Institut für Finanzmanagement der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt, Abteilung für Betriebliches Finanz- und Steuerwesen und Mitglied der Forschungsgruppe anwendungsorientierte Steuerlehre (FAST).

Publikationen:
Jakom – EStG-Kommentar13 (2020; gemeinsam mit Marco Laudacher, Christian Lenneis, Ernst Marschner und Hermann Peyerl), Internationales Steuerrecht2 (2019), Bilanzposten-Kommentar (2017; Herausgeberschaft gemeinsam mit Gudrun Fritz-Schmied), Rechtsformgestaltung2 (2016; Herausgeberschaft gemeinsam mit Petra Hübner-Schwarzinger), Insolvenz und Steuern2 (2000; gemeinsam mit Herbert Kofler) sowie weitere Bücher und zahlreiche Aufsätze in Sammelbänden und Fachzeitschriften.