Durch den Wartungserlass 2025 erfolgt eine Anpassung der Verrechnungspreisrichtlinien 2021 aufgrund der Veröffentlichung der OECD-Verrechnungspreisleitlinien (OECD-VPL) 2022 sowie aufgrund der seit 2021 notwendig gewordenen laufenden Wartung. Der Wartungserlass enthält überwiegend Klarstellungen aus Sicht der Finanzverwaltung (womit diese auch rückwirkend für alle offenen Betriebsprüfungsfälle zur Anwendung gelangen), zum Teil auch Verschärfungen in der bisherigen Verwaltungspraxis. (Erlass des BMF vom 11. 3. 2025, 2025-0.159.492, BMF-AV Nr 33/2025)
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