Werner Wiesner war, so kann man ihn ohne Übertreibung bezeichnen, einer der Geburtshelfer, wenn nicht vielleicht sogar einer der Schöpfer des UmgrStG. Nach dem StruktVG, welches die österreichische Wirtschaftslandschaft schon deutlich dynamisiert hatte, wurde 1992 das UmgrStG als Dauerrecht geschaffen und in das österreichische Ertragsteuerrecht implementiert.
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