In Umsetzung einer EU-Richtlinie1 erfolgt unter anderem eine Änderung des Mutterschutzgesetzes bzw Väterkarenzgesetzes.2 Im Fokus dieses Beitrages stehen ausschließlich die dadurch bedingten Änderungen bezüglich der Konsumation von Elternkarenzen bzw Elternteilzeiten ab dem 1. 11. 2023. Im Folgenden werden die neuen Regelungen näher dargestellt und wird zwecks besseren Verständnisses und Vergleichbarkeit auch auf die bis 31. 10. 2023 bestehende Rechtslage verwiesen.
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