Das Arbeitsverfassungsgesetz sieht zahlreiche Informationspflichten des Betriebsinhabers gegenüber dem Betriebsrat vor. Auch viele andere Gesetze enthalten Vorschriften, wonach der Arbeitgeber dem Betriebsrat Auskünfte zu erteilen hat. In einigen Fällen drohen dem Arbeitgeber sogar Sanktionen in Form einer Verwaltungsstrafe, wenn er dem Betriebsrat nicht die vorgesehenen Auskünfte erteilt. Im folgenden Beitrag werden die in der Praxis wichtigsten Informationspflichten gegenüber dem Betriebsrat in einer übersichtlichen, alphabetisch sortierten Tabelle, die quasi als Checkliste dienen kann, dargestellt. Aufgrund der Vielzahl an Informationsrechten des Betriebsrates erscheint der Beitrag in zwei Teilen (der zweite Teil wird in der nächsten Ausgabe des ARD abgedruckt).
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