Durch die am 1. 7. 2023 in Kraft getretene "Multilaterale Rahmenvereinbarung für grenzüberschreitende Telearbeit" kam es zu Erleichterungen bei der sv-rechtlichen Abwicklung von Dienstnehmern, die innerhalb der EU/EWR jeweils einen Teil ihrer Arbeitsleistung im Dienstgeber-Sitzstaat und auch in ihrem Wohnsitzstaat, der in einem anderen EU- oder EWR-Staat liegt, ausüben. Der Beitrag gibt einen praxisorientierten Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten zur Multilateralen Rahmenvereinbarung für grenzüberschreitende Telearbeit.
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