Am 17. November 2021 fällte der VwGH ein Erkenntnis, das bedeutende Änderungen bei Berechnung des Lohnausgleichs bewirkt und weitere derzeit noch ungelöste Fragen aufwirft.1 Der folgende Beitrag erörtert dieses Erkenntnis und zeigt mögliche weitere Folgen auf die Berechnung des Lohnausgleichs, auf die Beitragsgrundlage und auf die Gehaltsabrechnung für Altersteilzeitarbeitnehmer auf.
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