BGBl I 2023/78 bekannt gemacht wurde das
Gesellschaftsrechtliche MobilitätsG (GesMobG). In Umsetzung von unionsrechtlichen Vorgaben (s
ErläutRV 2028 BlgNR 27. GP 1) enthält es vor allem ein
EU-UmgründungsG, das grenzüberschreitende Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen von Kapitalgesellschaften mit Sitz in verschiedenen Mitgliedstaaten regelt (§ 1). Aus Sicht des Insolvenzrechts zu erwähnen ist, dass davon Gesellschaften ausgeschlossen sind, über deren Vermögen ein Konkursverfahren eröffnet bzw ein Insolvenzverfahren mangels Kostendeckung nicht eröffnet oder aufgehoben wird, jeweils ab Rechtskraft der Entscheidung (§ 3 Z 4).
Login
Passwort vergessen?
Noch keine Zugangsdaten?
Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.
Artikel-Nr.
ZIK 2023/121
31.08.2023
Heft 4/2023