Intensiv gearbeitet wird am Entwurf für eine Richtlinie, die ua für Unternehmer bei Insolvenzgefahr eine effiziente Restrukturierung und bei Insolvenz eine erleichterte Restschuldbefreiung vorsieht (s ZIK 2016/279, 201). Es fanden mehrere Sitzungen einer Ratsarbeitsgruppe in Brüssel statt, auch eine Arbeitsgruppe im BMJ erörterte die Vorschläge. Insb die zur "vorinsolvenzlichen" Restrukturierung wurden überwiegend kritisch betrachtet, derzeit werden aber in Brüssel die Konzepte des Richtlinienentwurfs weiterverfolgt.
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