Ministerratsbeschluss 4. 7. 2024, 104a/1 NR 27. GP
Am 4. 7. 2024 hat die Bundesregierung einen Ministerratsbeschluss gemäß § 33a Abs 5 EStG 1988 zur Abgeltung der noch nicht berücksichtigten Inflationswirkungen im Rahmen der Abschaffung der kalten Progression für das Jahr 2025 gefasst.
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