Sind Arbeitnehmer berechtigt abwesend (zB aufgrund Krankheit, Urlaub, Feiertagen, bestimmter KV-Freistellungen etc), so hat der Arbeitnehmer für diese Zeiten bzw die vorgesehene Bezugsdauer jene Entgeltfortzahlung zu erhalten, die er erhalten hätte, wenn er während dieser Zeit gearbeitet hätte.
Der einzelne Arbeitnehmer darf durch seine berechtigte Abwesenheit keinen finanziellen Nachteil erleiden, soll aber auch keinen Vorteil daraus erzielen.
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