Aus der Praxis für die Praxis

Welche Arbeitszeit ist bei unregelmäßiger Teilzeitbeschäftigung maßgeblich für die Entgeltfortzahlungsberechnung bei Krankheit, Urlaub etc?

o. Univ.-Prof. Dr. Franz Schrank

Sind Arbeitnehmer berechtigt abwesend (zB aufgrund Krankheit, Urlaub, Feiertagen, bestimmter KV-Freistellungen etc), so hat der Arbeitnehmer für diese Zeiten bzw die vorgesehene Bezugsdauer jene Entgeltfortzahlung zu erhalten, die er erhalten hätte, wenn er während dieser Zeit gearbeitet hätte.

Der einzelne Arbeitnehmer darf durch seine berechtigte Abwesenheit keinen finanziellen Nachteil erleiden, soll aber auch keinen Vorteil daraus erzielen.

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Artikel-Nr.
PVP 2015/8

29.01.2015
Heft 1/2015
Autor/in
Franz Schrank

o. Univ.-Prof. Dr. Franz Schrank, ehemals Institut für Arbeits- und Sozialrecht der Universität Wien, Fachautor sowie nachgefragter Seminarvortragender, mit erheblicher Beratungserfahrung aus seiner früheren Tätigkeit in der Wirtschaftskammer Steiermark, sind va Neuerungen im Arbeitsrecht ein besonderes Anliegen.