Im Juli 2011 entschied der OGH, dass in die Berechnung der Abfertigung "Alt" nicht jener Bonus einzubeziehen ist, der zufällig in den letzten 12 Monaten vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausbezahlt wurde, sondern es ist jener Bonus zu berücksichtigen, der "für" den letzten Monat des Arbeitsverhältnisses gebührt. Trotz dieser Klarstellung, dass es nicht auf die Fälligkeit, sondern auf den Anspruchszeitraum ankommt, blieb die folgende Frage unbeantwortet:
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.