Auch wenn es in der heutigen Arbeitswelt vielen Arbeitnehmern angesichts der hohen Arbeitsbelastung zunehmend schwer fällt, ihren Jahresurlaub zu konsumieren, kommt es doch immer wieder vor, dass ein Arbeitnehmer mehr Urlaubstage in Anspruch nehmen möchte, als ihm im Zeitpunkt des Urlaubsantritts rechtlich zustehen. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass die Arbeitsvertragsparteien einen Vorgriff auf den erst im nächsten Urlaubsjahr entstehenden Urlaubsanspruch vereinbaren. Was bei einem solchen Urlaubsvorgriff zu beachten ist und welches Risiko der Arbeitgeber trägt, wenn das Dienstverhältnis noch vor Beginn des neuen Urlaubsjahres endet, wird im folgenden Beitrag kompakt zusammengefasst.
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