Thema - Arbeitsrecht

Wenn in den Ferien gearbeitet wird ...

Mag. Bettina Sabara

Abgrenzung Ferialarbeitsverhältnis, Ferialpraktikum und Volontariat

Hauptsächlich in den Sommermonaten, während der Schul- und Studienferien, beschäftigen viele Betriebe Schüler und Studenten als Aushilfskräfte. Häufig ist dabei von Ferialpraktikanten die Rede. Dass dieser Begriff trügerisch sein kann und in Wahrheit diese sogenannten Ferialpraktikanten in der Mehrheit der Fälle als Ferialarbeitnehmer einem echten Arbeitsverhältnis unterliegen, wird im folgenden Beitrag aufgezeigt. Der Beitrag widmet sich der Abgrenzung der Begriffe Ferialarbeitsverhältnis, Ferialpraktikum und Volontariat und den Auswirkungen in arbeits-, sozialversicherungs- und lohnsteuerrechtlicher Hinsicht (unter Ausklammerung der Bestimmungen für ausländische Praktikanten und Volontäre) und gibt einen groben Überblick über die Rechtslage.

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Artikel-Nr.
ARD 6908/4/2024

17.07.2024
Heft 6908/2024
Autor/in
Bettina Sabara

Mag. Bettina Sabara ist als Redakteurin in den Bereichen Arbeits- und Sozialrecht sowie Personalverrechnung tätig und war lange Jahre hindurch beim ARD-Fragekasten im Einsatz. Sie hat auch Fachbücher verfasst und an der Erstellung zahlreicher Lexis Briefings für Lexis 360® Personalrecht mitgewirkt.

Publikationen (Auswahl):
Ein Kind kommt (6. Auflage 2023); Betriebsrat und Arbeitgeber (2. Auflage 2012).