Abgrenzung Ferialarbeitsverhältnis, Ferialpraktikum und Volontariat
Hauptsächlich in den Sommermonaten, während der Schul- und Studienferien, beschäftigen viele Betriebe Schüler und Studenten als Aushilfskräfte. Häufig ist dabei von Ferialpraktikanten die Rede. Dass dieser Begriff trügerisch sein kann und in Wahrheit diese sogenannten Ferialpraktikanten in der Mehrheit der Fälle als Ferialarbeitnehmer einem echten Arbeitsverhältnis unterliegen, wird im folgenden Beitrag aufgezeigt. Der Beitrag widmet sich der Abgrenzung der Begriffe Ferialarbeitsverhältnis, Ferialpraktikum und Volontariat und den Auswirkungen in arbeits-, sozialversicherungs- und lohnsteuerrechtlicher Hinsicht (unter Ausklammerung der Bestimmungen für ausländische Praktikanten und Volontäre) und gibt einen groben Überblick über die Rechtslage.
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