Die Zugehörigkeit zum Personenkreis der begünstigt Behinderten ist sowohl für Dienstnehmer als auch für Dienstgeber von besonderer Relevanz. Es knüpfen sich daran nicht nur rechtliche Verpflichtungen und Schutzvorschriften, sondern auch vielfältige Angebote, Unterstützungsmöglichkeiten und finanzielle Erleichterungen, wobei sich je nach Höhe des festgestellten Grads der Behinderung unterschiedliche Möglichkeiten, Rechte und Pflichten ergeben. Der Beitrag erläutert die Regelungen zum Nachweis über die Zugehörigkeit zum Personenkreis der begünstigt Behinderten sowie die rechtlichen Auswirkungen.
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