Der Dienstnehmer ändert sein Beschäftigungsausmaß von Vollzeit auf Teilzeit. Die hierbei in der Praxis häufig gestellte Frage lautet: "Wie sind offene Urlaubsansprüche bei dieser Änderung des Beschäftigungsausmaßes zu behandeln?"
In dieser 2-teiligen Artikelserie informieren wir Sie praxisorientiert über
jene Grundzüge des Urlaubsrechts, die Praktiker unbedingt kennen sollten (= Teil 1 in PVP 2019/76, 313, November-Heft), undNoch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.