Themen-Special

Wie sind Abzüge aufgrund von Zeitschulden korrekt abzurechnen?

Christian Artner

Wie der Abzug von Minusstunden sozialversicherungsrechtlich abzurechnen ist, darüber informierte vor Kurzem ein NÖGKK Newsletterartikel (NÖDIS Nr 5/April 2017).

Bisherige Verwaltungspraxis: Beim Abzug von Minusstunden wird die SV-Beitragsgrundlage nicht vermindert. Aktuelle Verwaltungspraxis: Für Einzelfälle ist es nunmehr möglich, die SV-Beitragsgrundlage zu vermindern, sofern das verminderte Entgelt durch eine Aufrollung jenen Beitragszeiträumen zugeordnet wird, in denen die Minusstunden entstanden sind.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
PVP 2017/68

25.08.2017
Heft 8/2017
Autor/in
Christian Artner

Christian Artner ist Mitarbeiter in der Österreichischen Gesundheitskasse (Versicherungsabteilung der Landesstelle Niederösterreich) und als Sozialversicherungsprüfer im Prüfdienst Lohnabgaben und Beiträge (GPLB) beschäftigt. Er ist als WIFI-Trainer (Lehrgang Personalverrechnung), Vortragender und Fachautor tätig.