Thema - Arbeitsrecht

Wiedereingliederungsteilzeit aus praktischer Sicht

Mag. Birgit Vogt-Majarek / Mag. Sophie Mantler

Das Wiedereingliederungsteilzeitgesetz, dessen Bestimmungen mit 1. Juli 2017 in Kraft1 treten, soll die schrittweise Rückkehr von Arbeitnehmern in den Arbeitsprozess nach längeren Krankheiten fördern und dabei Zeiten der Entgeltfortzahlungspflicht des Arbeitgebers ohne Arbeitsleistung reduzieren. Der folgende Artikel bietet nicht nur einen Überblick über die gesetzliche Neuregelung, sondern geht auch im Detail auf damit in Zusammenhang stehende Praxisfragen und mögliche Probleme bei der Umsetzung ein und zeigt nicht bzw nicht näher geregelte Themen und mögliche Lösungen rund um die Einführung der WET auf.

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Artikel-Nr.
ARD 6554/5/2017

29.06.2017
Heft 6554/2017
Autor/in
Birgit Vogt-Majarek

Mag. Birgit Vogt-Majarek ist Gründungspartnerin von Schima Mayer Starlinger (www.sms.law) und war zuvor seit 2004 Partnerin von KSW. Sie leitet mit Georg Schima das Arbeitsrechtsteam, das zu den größten in Österreich zählt. Birgit Vogt-Majarek berät und vertritt nationale und internationale, private sowie öffentliche Unternehmen in allen Fragen des Individual- und kollektiven Arbeitsrechts sowie im Gesellschafts- und Verwaltungsrecht. Ferner berät sie Executives in allen Fragen von der Vertragserstellung bis zur Beendigung. Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der Beratung von Unternehmen betreffend Restrukturierungen, Betriebsverfassungsrecht, grenzüberschreitenden Personaleinsatz, Compliance, Arbeitszeitrecht sowie Datenschutz.

Sophie Mantler

Mag. Sophie Mantler ist Rechtsanwaltsanwärterin mit Schwerpunkt im Bereich Arbeitsrecht.