Nach OGH 17 Ob 12/21w ist eine rechtsgrundlose Vermögensübertragung durch den Schuldner während eines Insolvenzverfahrens gem § 3 Abs 1 IO unwirksam, weshalb die Klage auf Rückübertragung im Insolvenzrecht wurzle und somit insolvenznahe iSd Art 6 EuInsVO 2015 sei. Die Autorin gibt kritisch zu bedenken, dass das nicht für eine schon nach Zivilrecht nichtige Vermögensverschiebung gelte. Sie befasst sich weiters mit der internationalen Zuständigkeit zur Geltendmachung von Rückforderungsansprüchen wegen Einlagenrückgewähr, was ebenfalls Gegenstand der Entscheidung war.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.