Die E BGH 6. 11. 2018, II ZR 199/17, in der das dt Höchstgericht zur Differenzhaftung der Gesellschafter der beteiligten GmbHs und zur Existenzvernichtungshaftung bei Sanierungsfusionen im GmbH-Recht Stellung nahm, wird vom Verfasser dargestellt und anhand der österr Rechtslage analysiert.
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