Werden in einem Unternehmen Verstöße etwa gegen straf- oder kartellrechtliche Bestimmungen durch das Unternehmen bzw seine Mitarbeiter bekannt, wird das Unternehmen die Vorwürfe im Hinblick auf die Plausibilität zunächst grob einschätzen und dann allenfalls eine interne Untersuchung einleiten. Zur Untersuchung wird häufig die Befragung von Mitarbeitern zielführend bzw erforderlich sein. Der Beitrag zeigt auf, wie ein Anreiz geschaffen werden soll, damit Mitarbeiter aussagen. Die Autoren betonen, dass Arbeitnehmer aufgrund der allgemeinen Treuepflicht zur Mitwirkung an internen Untersuchungen verpflichtet sind, in der Praxis aber oft nicht bereit sind, von sich aus zu kooperieren. Der Erfolg interner Untersuchungen hänge deshalb oft maßgeblich vom Abschluss und dem Inhalt von Amnestievereinbarungen ab. Dabei spiele der Verzicht auf arbeitsrechtliche Vergeltungsmaßnahmen eine wesentliche Rolle. Ein Entlassungsverzicht sollte sich auf einen konkreten Sachverhalt beziehen und am Fehlverhalten führend beteiligte Arbeitnehmer nicht erfassen. Ein zusätzlicher Benefit könne die Übernahme der Kosten für einen Rechtsbeistand im Rahmen der Untersuchung und in Verfahren gegenüber Behörden sein.
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