Artikelrundschau / Arbeitsrecht

Winter, Der nachvertragliche Schutz von Geschäftsgeheimnissen als (arbeitsrechtliche) Querschnittsmaterie, ZAS 2025/14

Bearbeiterin: Bettina Sabara

Der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen stellt eine Querschnittsmaterie dar, in der Arbeits-, Wettbewerbs- und Datenschutzrecht eng miteinander verflochten sind. Der Beitrag nimmt eine rechtliche Einordnung der Querschnittsmaterie vor. Während des aufrechten Arbeitsverhältnisses verbietet ua die Treuepflicht eine Weitergabe von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen, was auch einen Entlassungsgrund darstellen kann. Zusätzlich enthalten zahlreiche Sondergesetze berufsspezifische Verschwiegenheitspflichten. Unabhängig vom Bestand des Arbeitsverhältnisses sieht auch die DSGVO wirksame Rechtsbehelfe gegen die Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen vor, sofern nur personenbezogene Daten vorliegen. Verschafft sich ein Arbeitnehmer unrechtmäßig dauerhaft Zugriff auf personenbezogene Daten zur Weitergabe, verstößt er auch gegen die DSGVO und das DSG. Darüber hinaus kann dies eine Haftung als Verantwortlicher iSd DSGVO nach Art 77 ff DSGVO zur Folge haben. Im Wettbewerbsrecht ist va die Strafbestimmung des § 11 UWG hervorzuheben, insbesondere wenn aufgrund eines Verstoßes gegen eine vertragliche Verschwiegenheitsverpflichtung der Tatbestand des § 26c UWG eröffnet ist. Nicht von Geheimhaltungspflichten umfasst ist dagegen die Verwertung von Erfahrungswissen bei einem neuen Arbeitgeber; eine solche kann nur im Rahmen einer nachvertraglichen Konkurrenzklausel iSd § 36 AngG beschränkt werden.

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Artikel-Nr.
ARD 6959/15/2025

23.07.2025
Heft 6959/2025