BGBl I 2020/141, ausgegeben am 22. 12. 2020
Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017, das Ziviltechnikergesetz 2019 und das Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014 geändert werden
Mit dem 11. COVID-19-Gesetz, BGBl I 2020/32, ARD 6699/17/2020, kam es im April 2020 zu einer Hemmung von wichtigen Fristen für Wirtschaftstreuhänder, Bilanzbuchhalter und Ziviltechniker. Darunter fielen etwa die Ablegung von diversen Prüfungen, Bescheide für Ausbildungsinstitute im Bereich Bilanzbuchhaltung, die Neubestellung von Geschäftsführern, die Wiederaufnahme der Berufstätigkeit oder Anträge auf Verleihung der Befugnis.
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