Neue Vorschriften / Arbeitsrecht

Wirtschaftstreuhänder, Bilanzbuchhalter: Verlängerung von COVID-19-Maßnahmen - BGBl

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

BGBl I 2020/141, ausgegeben am 22. 12. 2020

Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017, das Ziviltechnikergesetz 2019 und das Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014 geändert werden

Mit dem 11. COVID-19-Gesetz, BGBl I 2020/32, ARD 6699/17/2020, kam es im April 2020 zu einer Hemmung von wichtigen Fristen für Wirtschaftstreuhänder, Bilanzbuchhalter und Ziviltechniker. Darunter fielen etwa die Ablegung von diversen Prüfungen, Bescheide für Ausbildungsinstitute im Bereich Bilanzbuchhaltung, die Neubestellung von Geschäftsführern, die Wiederaufnahme der Berufstätigkeit oder Anträge auf Verleihung der Befugnis.

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Artikel-Nr.
ARD 6730/11/2021

08.01.2021
Heft 6730/2021