Thema - Steuerrecht

Wissenswertes zu KU1 und KU2 der Wirtschaftskammer

Mag. Birgit Bleyer

Die Kammerumlagen (KU1 und KU2) dienen der Finanzierung der Wirtschaftskammer. Während die Kammerumlage 1 von sämtlichen Mitgliedern der Wirtschaftskammerorganisation zu entrichten ist, haben die Kammerumlage 2 alle WKO-Mitglieder zu leisten, die Dienstnehmer beschäftigen. Durch die WKG-Novelle 2017, BGBl I 2017/73, ARD 6554/4/2017, die bereits am 19. 6. 2017 kundgemacht wurde, kam es mit 1. 1. 2019 zu Änderungen bei den Kammerumlagen. Der folgende Beitrag erläutert die gesetzlichen Änderungen und gibt einen allgemeinen Überblick über die Kammerumlagen.

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Artikel-Nr.
ARD 6640/5/2019

14.03.2019
Heft 6640/2019
Autor/in
Birgit Bleyer

Mag. Birgit Bleyer ist Juristin und Redakteurin im Bereich Steuerrecht der Zeitschrift ARD sowie im Bereich des Rechtsnews-Services von LexisNexis Online und dabei insbesondere mit einkommen- und lohnsteuerrechtlichen Fragen befasst.

Publikationen (Auswahl):
Richtlinien zu den Lohnabgaben (11. Auflage, 2017), Die neue Pendlerförderung kompakt (2013)