Thema - Arbeitsrecht

Wissenswertes zur Betriebsratsumlage

Mag. Manfred Lindmayr

In vielen Unternehmen veranstaltet bzw unterstützt der Betriebsrat regelmäßig diverse Feiern und Feste für die Mitarbeiter, verteilt zu Weihnachten oder zu sonstigen wichtigen Anlässen Geschenke an die Arbeitnehmer, oder betreibt Ferienwohnungen und Sporteinrichtungen, die von den Arbeitnehmern kostengünstig genutzt werden können. Um diese Benefits finanzieren zu können, aber auch um die Kosten der Geschäftsführung des Betriebsrates zu decken, kann die Belegschaft auf Antrag des Betriebsrates die Einhebung einer Betriebsratsumlage im Ausmaß von maximal 0,5 % des Bruttoentgelts beschließen. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Punkte zur Betriebsratsumlage und dem von ihr gespeisten Betriebsratsfonds.

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Artikel-Nr.
ARD 6934/5/2025

29.01.2025
Heft 6934/2025