Die Dienstgeberabgabe ist ein gesetzlich vorgeschriebener Pauschalbetrag, der unter bestimmten Voraussetzungen für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse zu entrichten ist. Sie fällt an, wenn für einen Dienstgeber mehr als ein geringfügig beschäftigter (freier) Dienstnehmer tätig wird und die Summe der monatlichen allgemeinen Beitragsgrundlagen (ohne Sonderzahlungen) dieser Personen das Eineinhalbfache der Geringfügigkeitsgrenze übersteigt (Grenzwert 2025: € 826,65). Die ÖGK informiert in einem Artikel in der aktuellen Ausgabe ihres Dienstgebermagazins (DGservice 1/2025) über die Voraussetzungen der Dienstgeberabgabe, die Vorgehensweise bei der Feststellung, ob sie zu entrichten ist, deren Höhe und die Meldung der Dienstgeberabgabe mit der mBGM. Die Thematik wird durch 3 Beispiele näher veranschaulicht. (Direktlink: https://tinyurl.com/DGservice-1-2025)
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