Zulagen und Bonuszahlungen, die der Arbeitgeber in den Kalenderjahren 2022 und 2023 aufgrund der gestiegenen Preise zusätzlich gewährt (Teuerungsprämie), sind bis zu insgesamt € 3.000,- abgabenfrei (§ 124b Z 408 EStG 1988, § 49 Abs 3 Z 30 ASVG). Zahlreiche Dienstgeber wollen durch diese - für beide Arbeitsvertragsparteien abgabenrechtlich vorteilhafte - Zuwendung ihren Arbeitnehmern bei der Bewältigung der durch die hohe Inflation und die hohen Energiepreise angespannten wirtschaftlichen Situation helfen. Der Beitrag gibt anhand der vorliegenden Informationen von Finanz und Sozialversicherung Antworten auf zahlreiche in der Praxis aufgetretene Fragen rund um die Teuerungsprämie.
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