Im Mai 2022 wurde eine WGG-Novelle angedacht, die kurzfristig beschlossen wurde und die mit 1. 7. 2022 in Kraft getreten ist. Im folgenden Beitrag werden die wichtigsten Neuerungen dargestellt.
Nachdem die Frage der Anwendbarkeit der wohnzivilrechtlichen Bestimmungen des WGG in der Lehre in Bezug auf den unmittelbaren Erwerb kontroversiell geführt wurde,1 hat der Gesetzgeber mit der WGG-Novelle 2022 nun legistisch durch authentische Interpretation2 eine Klarstellung vorgenommen. Er bestätigt damit den Standpunkt der hL, dass der unmittelbare Erwerb nicht zur Geltung der wohnzivilrechtlichen Bestimmungen des WGG führte. Allerdings beschränkt sich die WGG-Novelle nicht auf diese gem § 8 ABGB3 wirksame Klarstellung. Vielmehr wird gleichzeitig4 der unmittelbare Erwerb insoweit dem WGG unterworfen, als zum einen in § 15i WGG generell5 ein § 15g WGG nachgebildetes Vorkaufsrecht zugunsten der veräußernden GBV verankert und zum anderen bei unter Zuhilfenahme öffentlicher Mittel errichteten oder finanzierten Wohnungen die Mietzinsbeschränkungen des § 15h WGG nun auch auf den unmittelbaren Erwerb von Wohnungen ausgedehnt wurden.6
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