Anmerkungen zu OGH 3 Ob 215/11f1
Erneut hatte sich der OGH mit nicht angemeldeten Forderungen im Schuldenregulierungsverfahren auseinanderzusetzen. In der vorliegenden E 3 Ob 215/11f stand zu beurteilen, ob stets ein Beschluss des Insolvenzgerichts für die Exekution einer bereits titulierten Forderung zu verlangen ist. Zudem beschäftigt sich der OGH mit dem Aspekt, wann eine Forderung nur aus Verschulden des Schuldners unberücksichtigt geblieben ist.
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