Der Beitrag untersucht die Eingriffsmöglichkeit in sog gruppeninterne Drittsicherheiten gem § 2 Abs 4 S 1 StaRUG iZm öffentlichen Restrukturierungsplänen. Im Fokus stehen hierbei nicht nur die Grundlagen der nationalen Regelung, sondern auch grenzüberschreitende Eingriffe in schuldrechtliche Drittsicherheiten.
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