Betriebswichtiges

Zeitausgleich bei Insolvenz des Arbeitgebers

( IESG § 1 Abs 4, AZG § 10 Abs 2 ) Ansprüche für infolge Insolvenz des Arbeitgebers nicht verbrauchten Zeitausgleich unterliegen der Anspruchsbegrenzung nach § 1 Abs 4 IESG und sind, soweit sie den Grenzbetrag (zweifache Höchstbeitragsgrundlage) im Lohnzahlungszeitraum der Überstundenleistung gemeinsam mit dem übrigen danach geleisteten Entgelt übersteigen, nicht gesichert.

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Artikel-Nr.
ARD 4944/25/1998

03.07.1998
Heft 4944/1998