ZIK aktuell

Zession und Stimmrecht im Zwangsausgleichsverfahren

Bettina Nunner-Krautgasser

Sowohl die Konkursordnung als auch die Ausgleichsordnung enthalten Sonderregelungen für das Stimmrecht von Zessionaren im Zwangsausgleichs- bzw Ausgleichsverfahren (§§ 143 f KO;§§ 40 f AO). Diese Bestimmungen zielen in erster Linie auf das Unterbinden bedenklicher „Stimmrechtskäufe“ ab, bezwecken aber auch, möglichst günstige Rahmenbedingung für das Zustandekommen eines (Zwangs-)Ausgleichs zu schaffen. Im vorliegenden Beitrag werden insb der Zweck und der Anwendungsbereich des§ 143 Abs 2 KO untersucht, also erörtert, in welchen Fällen gegen das Stimmrecht eines Zessionars Widerspruch erhoben werden kann.*)

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ZIK 2003/204

27.10.2003
Heft 5/2003