Themen-Specials

Zinsenberechnung bei Lohnpfändungen

Mag. Rainer Kraft (PVP-Redakteur)

Geht die Schuldentilgung bei einer Lohnpfändung dem Ende zu, stellt sich in der Praxis sehr oft die Frage, wer für die Berechnung der genauen Restschuld inklusive Zinsen und Zinseszinsen verantwortlich ist. Manche Gläubiger (bzw deren Rechtsvertreter) versuchen, dies den für den Drittschuldner tätigen Personalverrechnern "umzuhängen". Das Gesetz trifft dazu aber eine ganz klare Aussage.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
PVP 2013/41

26.06.2013
Heft 6/2013
Autor/in
Rainer Kraft

Mag. Rainer Kraft ist Jurist und seit mehr als 25 Jahren schwerpunktmäßig im Bereich Arbeitsrecht, Lohnabgaben und Personalverrechnung tätig. Neben seiner Funktion als Geschäftsführer des „Vorlagenportals für Arbeitsrecht und Personalverrechnung“ (www.vorlagenportal.at) ist er Redakteur und Mitgründer der Zeitschrift PVP, Fachbuchautor, Vortragender (ua bei ARS, BMD-Lohnakademie, WIFI) und Lehrbeauftragter an der Fachhochschule der WK Wien.