Der Beitrag geht der Frage nach, welche Möglichkeiten an Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen dem Dienstgeber bei Homeoffice/Telearbeit rechtlich zulässig zur Verfügung stehen. Werden derartige Maßnahmen im Unternehmen eingeführt, kann es sich um Kontrollmaßnahmen, die die Menschenwürde berühren, oder automationsunterstützte Personaldatensysteme handeln. In beiden Fällen können die Maßnahmen ohne BR-Zustimmung nicht eingeführt werden. Wenn Software-Tools eine "Fernkontrolle" der Dienstnehmer ermöglichen, sei jeweils im Einzelfall zu prüfen, ob diese Systeme rechtskonform umgesetzt werden können.
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