BGBl I 2023/77, ausgegeben am 19. 7. 2023
Bundesgesetz, mit dem die Zivilprozessordnung, das Außerstreitgesetz, das Unterbringungsgesetz, das Heimaufenthaltsgesetz, die Insolvenzordnung, die Exekutionsordnung, das Gerichtsorganisationsgesetz und das Bundesverwaltungsgerichtsgesetz geändert werden (Zivilverfahrens-Novelle 2023 - ZVN 2023)
Aufgrund der COVID-19-Pandemie wurde temporär die Möglichkeit geschaffen, Anhörungen, mündliche Verhandlungen und Beweisaufnahmen in Zivilsachen unter bestimmten Voraussetzungen ohne physische Anwesenheit über technische Kommunikationsmittel zur Ton- und Bildübertragung durchzuführen (§ 3 1. COVID-19-JuBG). Diese Regelung ist nach mehreren Verlängerungen mit 30. 6. 2023 ausgelaufen.
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