Beiträge

Zu Abstimmung und Stimmrecht in Gläubigerversammlungen im Allgemeinen

Univ.-Prof. i. R. Dr. Andreas Konecny

Abstimmungen in Gläubigerversammlungen sind knapp geregelt, selbst Grundsätzliches ist unklar und strittig. Daher wird zu den zahlreichen Rechtsfragen Stellung genommen. Im folgenden Beitrag geht es zuerst um Abstimmung und Stimmrecht im Allgemeinen.1

Abstimmung und Stimmrecht in Gläubigerversammlungen spielen in der Praxis bei den zahlreich beantragten Sanierungs- und Zahlungsplänen eine große Rolle. Die zentrale Willensäußerung der Insolvenzgläubigerschaft ist jedoch so knapp geregelt, dass selbst grundsätzliche Rechtsfragen nicht eindeutig beantwortet werden. Beispiele aus letzter Zeit: Wie ist der Ausfallsbetrag festzulegen, mit dem gem § 93 Abs 2 IO teilweise ungesicherte Ab-

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Artikel-Nr.
ZIK 2024/151

31.10.2024
Heft 5/2024
Autor/in
Andreas Konecny

Univ.-Prof. i. R. Dr. Andreas Konecny ist ua Herausgeber und Autor von Konecny(/Schubert), Kommentar zu den Insolvenzgesetzen, und Fasching/Konecny, Kommentar zu den Zivilprozessgesetzen (3. Auflage); im Insolvenzrecht zahlreiche Publikationen und Vorträge.