Abstimmungen in Gläubigerversammlungen sind knapp geregelt, selbst Grundsätzliches ist unklar und strittig. Daher wird zu den zahlreichen Rechtsfragen Stellung genommen. Im folgenden Beitrag geht es zuerst um Abstimmung und Stimmrecht im Allgemeinen.1
Abstimmung und Stimmrecht in Gläubigerversammlungen spielen in der Praxis bei den zahlreich beantragten Sanierungs- und Zahlungsplänen eine große Rolle. Die zentrale Willensäußerung der Insolvenzgläubigerschaft ist jedoch so knapp geregelt, dass selbst grundsätzliche Rechtsfragen nicht eindeutig beantwortet werden. Beispiele aus letzter Zeit: Wie ist der Ausfallsbetrag festzulegen, mit dem gem § 93 Abs 2 IO teilweise ungesicherte Ab-
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