In der letzten Ausgabe der ZIK wurde berichtet, dass Insolvenzverwalter:innen und Verwalter:innen in Exekutionssachen für Verwertungen beweglicher Sachen nicht mehr die Versteigerungsplattform Justiz-Auktion benützen können (s www.justiz.gv.at/service/digitale-justiz/justiz-auktion.970.de.html; abgerufen am 7. 11. 2023).
Nun ist der Hintergrund der Einschränkung bekannt. Das dt Plattformen-SteuertransparenzG dBGBl I 2022, 2730 legt dem dt Plattformbetreiber umfangreiche Meldepflichten auf. Befreit ist er, soweit ausschließlich staatliche Rechtsträger die Verwertungsplattform benützen. Da weder Insolvenzverwalter:innen noch Verwalter:innen in Exekutionssachen staatliche Rechtsträger sind, wurden sie zwecks Vermeidung des Meldeaufwands aus dem Anbieterkreis ausgeschlossen - das auch vor dem Hintergrund, dass bislang die Verwalter:innen die Plattform Justiz-Auktion.at/.de kaum nützten.
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